Wichtigste Änderungen der Infektionsschutzordnung für Ihren Friseurbesuch ab 16.08.2021

Für Ihren Friseurbesuch brauchen Sie:

- einen tagesaktuellen (max. 24 Stunden alt) negativen COVID-19-Schnelltest

(Selbsttests sind vor Ort zugelassen) 

oder

-einen Impfnachweis (kompletter Impfschutz seit mindestens 14 Tagen) 

oder

-einen Nachweis über eine überstandene COVID-19- Infektion

 (PCR-Bestätigung nicht älter als 6 Monate)

- eine FFP2 Schutzmaske

 

Die Regelungen für Ihren Besuch während der Corona- Pandemie

 - tragen Sie während ihres gesamten Aufenthalts eine medizinische Maske oder Eine der Schutzklasse FFP2

Bitte:

- Vereinbaren Sie in jedem Fall vorab telefonisch oder per E-mail Ihren Termin

- Betreten Sie meinen Salon nur symptomfrei (kein Fieber, keine Geruchs- und Geschmacksstörungen, keine         Erkältungssymptome, ect.)

- Beachten Sie die geltende Mindestabstandsregel von 1,50 m

- Desinfizieren Sie unmittelbar beim Betreten des Salons Ihre Hände

- Nutzen Sie zur Datennachverfolgung die "Luca App"

alternativ:

- Vermerken Sie Ihren Namen in der ausgelegten Anwesenheitsliste und tragen Sie vor Verlassen des Salons die Uhrzeit (Dauer Ihres Aufenthaltes) ein

- Bringen Sie keine Begleitpersonen mit, außer wenn dies medizinisch notwendig ist, denn es stehen im Salon keine Wartebereiche zur Verfügung

ZU IHREM UND UNSEREM SCHUTZ!

 

Weitere Hinweise:

- Die Haare werden vor jedem Haarschnitt von uns gewaschen

 

- Getränke dürfen von uns aktuell nicht angeboten werden

 

Diese Regelungen und Einschränkungen können wir nur alle gemeinsam umsetzen- Deshalb vielen Dank für Ihr Verständnis!

Torsten Wörn