Wichtigste Änderungen der Infektionsschutzordnung für Ihren Friseurbesuch ab 16.08.2021
Für Ihren Friseurbesuch brauchen Sie:
- einen tagesaktuellen (max. 24 Stunden alt) negativen COVID-19-Schnelltest
(Selbsttests sind vor Ort zugelassen)
oder
-einen Impfnachweis (kompletter Impfschutz seit mindestens 14 Tagen)
oder
-einen Nachweis über eine überstandene COVID-19- Infektion
(PCR-Bestätigung nicht älter als 6 Monate)
- eine FFP2 Schutzmaske
Die Regelungen für Ihren Besuch während der Corona- Pandemie
- tragen Sie während ihres gesamten Aufenthalts eine medizinische Maske oder Eine der Schutzklasse FFP2
Bitte:
- Vereinbaren Sie in jedem Fall vorab telefonisch oder per E-mail Ihren Termin
- Betreten Sie meinen Salon nur symptomfrei (kein Fieber, keine Geruchs- und Geschmacksstörungen, keine Erkältungssymptome, ect.)
- Beachten Sie die geltende Mindestabstandsregel von 1,50 m
- Desinfizieren Sie unmittelbar beim Betreten des Salons Ihre Hände
- Nutzen Sie zur Datennachverfolgung die "Luca App"
alternativ:
- Vermerken Sie Ihren Namen in der ausgelegten Anwesenheitsliste und tragen Sie vor Verlassen des Salons die Uhrzeit (Dauer Ihres Aufenthaltes) ein
- Bringen Sie keine Begleitpersonen mit, außer wenn dies medizinisch notwendig ist, denn es stehen im Salon keine Wartebereiche zur Verfügung
ZU IHREM UND UNSEREM SCHUTZ!
Weitere Hinweise:
- Die Haare werden vor jedem Haarschnitt von uns gewaschen
- Getränke dürfen von uns aktuell nicht angeboten werden
Diese Regelungen und Einschränkungen können wir nur alle gemeinsam umsetzen- Deshalb vielen Dank für Ihr Verständnis!
Torsten Wörn